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Immobilien Magazin Verlag GmbH
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Fax:+43/1/512 1616-77




GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AUFTRAGSERTEILUNG



  1. Maßgeblich fĂŒr den Auftrag sind die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen, die jeweils gĂŒltige Anzeigenpreisliste und unsere AuftragsbestĂ€tigung.

  2. Der Verlag behĂ€lt sich vor, AnzeigenauftrĂ€ge – auch einzelne Anzeigen innerhalb eines Rahmenauftrags – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.




AUFTRAGSABWICKLUNG



  1. Werden die tarifmĂ€ĂŸigen NachlĂ€sse beansprucht, so sind die AnzeigenauftrĂ€ge innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln. Auf Wunsch kann das Rabattjahr mit dem Erscheinen der ersten Anzeigen beginnen.
  2. Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durchgefĂŒhrt werden, so bleibt davon die ursprĂŒngliche Rabattvereinbarung unberĂŒhrt.
  3. Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlags nicht erfĂŒllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewĂ€hrten und dem der tatsĂ€chlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rĂŒckzuvergĂŒten.

  4. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten PlĂ€tzen kann nicht gewĂ€hrleistet werden. Überhaupt bleibt es dem Verlag vorbehalten, von der DurchfĂŒhrung auch bereits angenommener AuftrĂ€ge aus technischen oder anderen GrĂŒnden ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurĂŒckzutreten.

  5. Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Verlages grundsÀtzlich nicht entsprochen werden.

  6. Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.

  7. Der Verlag gewĂ€hrleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begrĂŒndet. Ungeeignete oder beschĂ€digte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurĂŒckgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollstĂ€ndigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeintrĂ€chtigt wurde. Weitergehende Haftung sind fĂŒr den Verlag ausgeschlossen.
  8. Sind etwaige MĂ€ngel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenĂŒgendem Abdruck keine AnsprĂŒche.

  9. Bei fernmĂŒndlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen ĂŒbernimmt der Verlag keine Haftung.

  10. ProbeabzĂŒge werden nur auf ausdrĂŒcklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber ProbeabzĂŒge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Verlages genannten Termin zurĂŒck, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

  11. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

  12. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen zu melden.




BERECHNUNG UND ZAHLUNG



  1. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen.

  2. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung.

  3. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von offen stehenden Rechnung abhÀngig zu machen.

  4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von 14 Prozent berechnet. Der Verlag kann die AusfĂŒhrung des Auftrags bis zur Bezahlung zurĂŒckstellen.

  5. Kosten fĂŒr die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.

  6. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusĂ€tzlichen Herstellungskosten fĂŒr jedes weitere Farbbild gesondert berechnet.

  7. Bei verspÀteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

  8. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden AuftrĂ€gen sofort in Kraft.

  9. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die AuftrĂ€ge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfĂŒllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.

  10. AnzeigenauftrĂ€ge mĂŒssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. ErfĂŒllungsort ist der Sitz des Verlags.

  11. Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsverlag sowie dessen Mitarbeitern, im Besonderen dem verantwortlichen Redakteur, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstĂ¶ĂŸt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller AnsprĂŒche, die auf die erschienene Anzeige gegrĂŒndet werden, schad- und klaglos zu halten sowie fĂŒr die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden PrĂŒfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.

  12. Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis zu vier Wochen vor Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich. DarĂŒber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrags.