Hätten Sie geahnt, dass in einer Stadt wie New York, deren Skyline ohne Wolkenkratzer praktisch unvorstellbar wäre, ein Haus mit sechs Stockwerken zu hoch sein kann? So geschehen bei einem Wohnhaus in Manhattan. Das Ehepaar Thomas Haines und Polly Cleveland hatte das Haus an der Upper West Side im Jahr 1965 um nur 140.000 US Doller erworben und es im letzten Jahr um rund 10, 6 Mio. US Dollar wieder verkauft. Doch Arthur Miner, der Käufer des Backsteingebäudes, ist nun zu etwas gezwungen, was nur wenige Hausbesitzer in New York jemals tun mussten: Er muss den obersten Stock abreißen lassen.Denn der Zubau des sechsten Geschoßes, den das Verkäufer-Ehepaar erst im Jahr 2007 hinzufügen lies, widerspricht den sogenannten „Landmark"-Richtlinien der Stadt New York. Für die Aufstockung des Wohnhauses lag aber eine Genehmigung der städtischen Baubehörde vor. Die Verkäufer zeigten sich bereit, den neuen Besitzer mit 500.000 US Dollar bei Umbauarbeiten zu unterstützen, falls damit das Einverständnis der Landmark-Kommission eingeholt hätte werden können, doch die Kommission blieb hart und beharrte auf einer kompletten Abtragung des obersten Stockwerkes. Nun wird es erstmals in der Baugeschichte New Yorks dazu kommen, dass ein Hausbesitzer dazu gezwungen sein wird, nur aufgrund von ästhetischen Normen einen Teil seines Besitzes zu zerstören.
In Österreich hingegen denkt man in anderen Dimensionen als nur einem Stockwerk: Das geplante Hochhaus auf den Komet-Gründen neben dem Meidlinger U4-Center musste von ursprünglich 120 Metern Höhe um die Hälfte auf 60 Meter reduziert werden, um den UNESCO-Richtlinien für Wien als Weltkulturerbe zu entsprechen.
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