Vor wenigen Tagen hat das Justizministerium einen Entwurf für ein neues Energieausweis Vorlage-Gesetz zur Begutachtung geschickt, mit dem die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt werden soll.
Mit dem Gesetz sollen Verkäufer und Vermieter künftig verpflichtet werden, bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Objektes anzugeben.
"Solche Überregulierungen lehnen wir entschieden ab. Abgesehen davon, dass unsere Erfahrung, aber auch Studien zeigen, das Interesse an einer Liegenschaft ist in erster Linie durch seine Lage bestimmt, die Anschaffungskos- ten wie auch die laufenden Kosten. Nach Energiekennzahlen werden Immobilien sicher nicht gesucht. Aber selbstverständlich ist es für uns längst Usus, Immobilien in Exposés mit den wichtigsten Kennzahlen zum Energieverbrauch darzustellen", erklärt Andreas G. Gressenbauer, Präsident des Immobilienrings IR.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass wer sich nicht daran hält, mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro rechnen muss. Die Verpflichtungen gelten für alle Verkäufer und Vermieter, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer oder Private verkaufen oder vermieten. Zusätzlich sollen künftig bundesweit einheitliche Ausnahmere- geln für bestimmte Gebäudekategorien gelten. Das neue Gesetz soll per 1. Jänner 2012 in Kraft treten, die Begutachtungsfrist endet am 30. September 2011. Das bisher geltende Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus dem Jahr 2006 soll damit aufgehoben werden.


