In Deutschland hat der Bund bei der Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate möglicherweise gegen das Europarecht verstoßen. Im ersten Prozess um die HRE-Übernahme vor dem Landgericht München kündigte Richter Helmut Krenek an, die Klage mehrerer ehemaliger Aktionäre dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen. Bis zu einer Entscheidung in Luxemburg wird der Prozess in München ausgesetzt. Kläger-Anwältin Daniela Bergdolt wertete die Entscheidung als großen Erfolg und eine Schelte für die Bundesregierung, die sich an das Europarecht hätte halten müssen.
In dem Zivilverfahren wollen sechs ehemalige Aktionäre der HRE den Beschluss der Hauptversammlung anfechten, mit dem der Bund die Voraussetzungen für die Übernahme geschaffen hatte. Sollte der EuGH zu dem Schluss kommen, dass der Bund tatsächlich gegen das Europarecht verstoßen hat, könnte dies die Chancen der Aktionäre auf Schadenersatz verbessern.
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