Mit den zehn Geboten scheint es das Klosterneuburger Chorherrenstift nicht so genau zu nehmen. Zumindest das „Du sollst nicht lügen“ beherzigt man angeblich nicht. Genau darüber tobt seit Jahren ein erbitterter Kampf zwischen vielen Langenzersdorfer Hausbauern und dem Chorherrenstift. Grundlage dieses Musterprozesses ist die vom Chorherrenstift Klosterneuburg in der Vergangenheit geübte Praxis, den Pächtern einer Liegenschaft den späteren Erwerb dieser Liegenschaft zuzusagen, diese Zusage aber später – nach Darstellung der Hausbauer - ohne Grund nicht einzuhalten. Das Landesgericht Korneuburg hat im Urteil festgestellt, dass das Chorherrenstift Klosterneuburg derartige Zusagen gemacht, aber später nicht eingehalten hat. Dennoch hat das Landesgericht Korneuburg den Eigentumserwerb der Klägerin abgelehnt. Die Klägerin hat gegen das Urteil des Landesgerichts Korneuburg eine Berufung erhoben. Mittlerweile wurde eine weitere Klage für einen anderen Pächter beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. Die erste Verhandlung findet in den nächsten Wochen statt.
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