Die angebliche Behinderung von Immobilienverkäufen im Brüsseler Umland an nicht Niederländisch sprechende Interessenten beschäftigt nun auch die EU-Kommission. Wie die Sprecherin des EU-Binnenmarktkommissars Michel Barnier am Donnerstag in Brüssel sagte, gebe es zwei Beschwerden wegen Verletzung des Grundrechts auf privaten Vermögenserwerb. „Wir gucken uns das jetzt genau an", sagte die Sprecherin.
Details zu den Beschwerden teilte die Sprecherin nicht mit. Falls die EU-Behörde Klagen für stichhaltig hält, kann sie ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags einleiten, das in letzter Konsequenz in einer Klage gegen ein Mitgliedsland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) münden kann.
Nach früheren Medienberichten sollen einige Bürgermeister im flämischen Umland von Brüssel den Verkauf von neuen Immobilien an Französisch sprechende Landsleute behindern. Der Gemeindechef von Gooik, Michel Doomst, hatte gesagt: „Wir prüfen nach, wo die Käufer herkommen und wo sie wohnen." Man könne so feststellen, ob potenzielle Immobilienerwerber sich an ihrem neuen Wohnort integrieren könnten oder nicht. Während Brüssel offiziell zweisprachig ist, gehört die Peripherie größtenteils zur niederländischsprachigen Region Flandern.



